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Книги онлайн » Разная литература » Русский Мисопогон. Петр I, брадобритие и десять миллионов «московитов» - Евгений Владимирович Акельев

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sogar wegen Euitirung der hierdurch einschleichenden villen Übln vnd ihrer jederzeit rüehmlich geüebter Observanz, auch heylsamben vorgesehenen Gesätzen zuwider, dise Excummunication billichen und aprobiren. Die andere und mehrere Theill aber will dem Patriarchen wegen solcher Köckheit des offent[lichen] Fluechs, bey Zuruckhkhunfft des Czars, die vnaußbleib[liche] Straff, vnd schwere Vngnadt allerdings vor- und wahr sagen. Zumahlen Er ohnnedeme bey der Czar[ichen] M[ajes]t[ä]t vnd et[liche] Bojaren in keinem sonder[lichen] Ansehen oder grosser Consideration. Disen allen vneracht, verwürfft mehrernenter Patriarch die antrohende Czar[iche] Vngnadt und stehet noch mit villen seiner Factions-Adhaerenten in täg[lichen] Consilys, ob er deme, was von dem Czarn schonn daß 2te Mahl durch scharpff ergangene Decreta ihme vnd dem Ministerio zugeschickt, die vollständtige Parition laisten, auch dißen Befelch gemäsß, er selber, oder durch einem darzue geuollmächtigten , die Czarissin, in das Closter stossen, und die darbey behörige Caeremonien verrichten solte. Welche anbefohlene Function zwar auch von dennen Bojaren der czar[ichen] Faction, mit keinem Eyffer und Nachtruckh getriben wirdt, sintemahl[en] die Czarissin solche vnuerdiente harte Verordnung jedwedern wehemüethig zu Herzen führet, und hierüber von Fraind- vnd Feinden ihres vnschuldigen Leydens, auch daß sie niemahls die geringste causam repudii gegeben habe, inner[lich] betauret wirdt. Doch zu vollkommenen Gehorsamb des Czars Befelch, hat sie deß clöster[lichen] Leben mit disem außtruckh[lichen] Vorbehalt anzunemmen sich resoluiert, wann der Prinz (F. 104 v.) (welchen die Czar[iche] M[ajes]t[ä]t bey dero Abreyß ihrer müetterlichen Sorgfalt ernst[lich] und vätterlich anbefohlen) mit in das Closter uolge und ihrer getreüesten müetterl[ichen] Liebe nicht entzogen werde. Yber welches die Bojaren zu keinem Ausspruch noch de facto kommen, sondern zeügen sich die Factions-Gemüether von Tag: zu Tag, gegen einander mehreres verbittert und vneinig.

Den 19. instehenden Monats ist durch offent[liche] Außrueff dennen in der moscovit[schen] Vorstatt, Teütscher Schloboda, und andern eng herumb ligenden Vorheüssern wohnenden Burgern ernst[lich] anbefohlen worden, sich auf 6. Wochen Zeit, mit nohtwendigen Lebens-Mitteln zu uersehen vnd zu prouianthiern; anbey auch jedwederes Hauß mit Wasser auff den Boden und mit einem treüen Nachtwachter zu aller Sicherheit die gnugsambe Vorsehung thun solte. Allermassen jungst verstrichener Tagen ein grosses schonn durch et[liche] Wochen von keiner Menschen Seel bewohntes Hauß in der Teütschen Schloboda angezündet, und in Aschen gelegt worden. Dergleichen grosse Fewersbrunsten, kan ich Zeit meines dahier Seyn, 8 gar wohl zehlen, bey welchen, inson[d[er]heit nachtlicher weill, sich allezeit grosse Insolenzien und ab[sch]ew[lich]er] Mordtthatten ereignet.

Waß die moscovit[liche] Kriegs-Operationes belanget, bey nach bey der in meiner Ihro Kay[serliche] May[estät] allerunterth[änig]st abgelassener Relation eröffneter allergeharster Mainung, daß sie bey so notori[sch] schlechten Anstalten wider die starckh anruckhende feind[liche] Trouppen keinen erkleckh[lichen] Widerstandt thuen, sondern deßjenigen gar leicht[lich] dieses Jahr stättlich widerumb verlustiget werden dörffen, was sie die vorige Campagna, nach Anwendung so grosser Vncosten vnd Vergiessung vill Christenbluets, schwer erworben haben. Ob zwar der Feldth[err] G[ene]ral Gordon, und meiste teütsche Obriste und Officier der Mainung gewesen, dises Jahr ihren Feldtzug alhier durch zu passiren; so seint sie doch zu Antrettung ihrer Chargen von dennen abermahlig zusamben rottirten vnd neu-rebellirenden Strelizen ausser Moscau zugehen, benöhtiget worden. Dise seint eben diejenige (von derer schonn vorhin vnternommener Vermessenheit gehör[lich] Bericht erstattet) vnd vnter Commando des Romadonowsky in dennen poh[lnischen] Gränizen gestandten, anjetzund widerumb revoltiret, sich in grösserer anzahl bey Toropesk zusamben geschlagen, ihren Officiers theils Händ vnd Füeß gebunden, theils von denen Regi[men]teren in die Flucht gejagt, anstatt derer vnter sich die Chargen außgetheilt (F. 105) und nun mehro in wenig Tagen mit ihren mitführenden Stuckhen (welche sie auß dennen Zeügheüssern gwaldtthätiger weise mit anderer nothwendiger Munition und Kriegszeüg heraus genommen) gegen Moscau anruckhen wollen, vmb ihre Rachbegürigkeit gegen dennen Bojaren, insonderheit dem Feldh[errn] Schein, Cammer Praesidenten Prosorowsky, vnd Bojaren Tichon Nikitowiz, verbittert außzulassen. Worbey nicht wenig zubeförchten, das der ohnnedem sehr schwirige Pöwel solche Gelegenheit vor erwünscht ergreiffe, sich dennen Rebellirenden conjungire vnd hierdurch ein grosses Bluetbadt veranlasset werde. Dahero zu Abwendung dises weithvmb sich greiffenden Ybels seint dennen negstvmb Moscau anligenden Strelizen alle Waffen und Gwöhr abgenommen vnd in das Czar[ichen] Schlosß Kremelin verwahr[lich] abgeführt worden, biß dise beuorstehende Auffruhr gedämpffet und das inner[liche] Kriegs-Feür gelöscht werden möge.

Die geheimme Bojaren, Feldth[erren] und andere vornemme Ministri haben bereits schonn et[liche] Mahl Ihre Zusambenkhunfft nacht[liche]rweill gehalten vnd hierüber consultirt, wie dise Gefährlichkeit bestmöglichst hinzulegen seye. End[lich] die Resolution dahin ergangen, daß den 25. disß das Czar[iche] Leib-Reg[ime]nt, G[ene]ral Gordon mit seinen vnterhabenden 2500 Mann vnd gegen 6000 von der Adlschafft zu Pferdt aufsitzen, wie dann auch der Kay[serliche] Artol[lerie] Obrist Krage mit et[liche] vnd 20 Stückh, et[liche] 1000 Handtgranathen vnd vill Carcassen disen meinaydtigen Volckh entgegen gehen vnd derer Anmarch in einem vort[ei]lhafftigen Posto erwarthen sollen. Es besorgen aber die mehreste Bojaren, das dises allzukökhes Vnterfangen, der revoltirenden Strelizen, eines mächtigern Hinterhalts versichert, vnd von grösseren hierzue angelaithet worden seint. Welches nicht vnbilliches Nachdenckhen die Forcht vermehret, vnd das nicht etwann die zum Widerstandt entgegen Commandirte R[e]g[imen]ter mit dennen Rebellirenden eins werden, sich zu ihnnen schlagen und alsdann mit Gesambter Macht und grösseren Gwaltdt zu Bewerckstelligen dessen, was sie vorlengst dennen Bojaren geschworen vnd angetrohet, anjetzund einem Versuch wider sie vornehmen dör[ffen]. Hat also das Ministerium die beuorstehende Gefahr dem Adl vnd der Burgerschafft angedeüthet, die Leztere mit Gwöhr vnd erforder[liche]r Munition versehen, auch ihrer pflichtschuldtigster Treu ernsthafft erinnert, und zur Defension animiret. Bey welcher vorhaltung vnter dennen Burgern sehr vill sich ohne Scheü vor dennen Bojaren (F. 105 v.) hören lassen, daß sie zwar dermahlen zu Erhaltung der Czar[ichen] Residenz Statt, auch Schutzung ihrer Weib- vnd Kinder, Guet- vnd Bluet die Waffen wider die Rebellirende hertzhafft zuergreiffen vnd den lezten Bluets Tropffen ihres Lebens auffzuopffern willig vnd bereith wären; wann aber khünfftighin eine neue Auffruhr entstehen solte, ohne des die Czar[iche] M[ajes]t[ä]t das Reich mit dero Anwesenheit begnädiget haben wurde, wussten Sie nicht, vor weme oder warumb sye ihr Leben in die Schantz schlagen solten, zumahlen der Burger[licher] Aydt- vnd Schwur nicht vor die Bojaren, sondern dem Czarn abgelegt worden. Waß noch sonnst von dennen Strelizen in Moscau vbrig gewe[sen], hat man bereits zu 5, 10 vnd mehrere Mann an die weith entlegene Orth vnd Stätte verschickt und religiret.

Daß der Bojar Schermett bey

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